Bei Menschen aus dem Ausland liegen zu den regulären Anspruchsvoraussetzungen auf Bürgergeld noch besondere Voraussetzungen vor. Hierbei ist zwischen Personen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und EFTA-Staaten sowie Personen aus Drittstaaten zu unterscheiden. Einen Anspruch auf Bürgergeld haben insbesondere anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geflüchtete Menschen aus der Ukraine, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen.
Die Anspruchsvoraussetzungen auf Bürgergeld werden im Rahmen der Antragstellung vom Bereich Leistungsgewährung geprüft. Am besten stellen Sie den Antrag online über jobcenter.digital.
Bei der Antragstellung auf Bürgergeld wird auch ein zeitnahes Beratungsgespräch mit den Integrationsfachkräften vom Bereich Markt & Integration geführt, um den individuellen Integrationsprozess, vor allem zum Thema Spracherwerb und Arbeitssuche zu besprechen.
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Mit der Initiative Job-Turbo, die das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit beschlossen hat, sollen Integrationsverläufe von Geflüchteten beschleunigt werden. Das Jobcenter Forchheim setzt die Maßnahmen vor allem durch eine intensive Begleitung bei der Arbeitssuche und durch verschiedene Förderinstrumente, auch für Arbeitgeber, um.