Gibt es bei Ihnen oder ggf. bei Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft Änderungen, die Einfluss auf Ihren Leistungsanspruch haben könnten? Dann teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Eventuell noch notwendige Nachweise können Sie oder ggf. Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch nach Erhalt nachreichen. Es ist ausreichend, wenn Sie zu erbringende Nachweise in Kopie vorlegen, denn die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden digitalisiert und anschließend datenschutzkonform vernichtet.
Neben den üblichen Kontaktmöglichkeiten können Sie Veränderungen schnell online über jobcenter.digital mitteilen und sogar Nachweise direkt beifügen.